![]() Multi-axle motor vehicle with a body
专利摘要:
公开号:WO1986000270A1 申请号:PCT/EP1985/000311 申请日:1985-06-26 公开日:1986-01-16 发明作者:Ernst Hartmann;Hans Waldemar Stuhr 申请人:Matra-Werke Gmbh; IPC主号:B60G99-00
专利说明:
[0001] Mehrachsiges Kraftfahrzeug mit einem Aufbau [0002] Die Erfindung betrifft ein mehrachsiges Kraftfahrzeug, insbesondere Nutzlastfahrzeug, welches einen verwindungs- weichen Rahmen, vorzugsweise einen mit einem aufgesetzten Montagerahmen verbundenen Rahmen, und einen auf diesem Rahmen mittels Abstützorganen abgestützten, wenig verwin- dungsfähigen Aufbau aufweist, vorzugsweise einen Aufbau mit einer Bodenkonstruktionsgruppe, insbesondere einen Kastenaufbau,der Geräte zum Inhalt hat, wie beispielsweise ein Werkstattkastenaufbau eines Werkstattwagens, wobei in Richtung der Längserstreckung des Fahrzeuges im mittleren Bereich des Aufbaues zwischen diesem und dem Rahmen eine Verti kal kräfte und Längskräfte nachgiebig aufnehmende, Relativbewegungen zwischen Rahmen und Aufbau beschränkt zulassende Verbindung vorgesehen ist, und mindestens ein Abstützorgan in mindestens einem weiteren, in Richtung der Fahrzeug! ängserstreckung versetzten Bereich angeordnet ist, wobei in mindestens einem Bereich des Aufbaues zwischen diesem und dem Rahmen eine Querkräfte aufnehmende Seiten- schubstützverbi ndung vorgesehen ist. Bekannt ist ein mehrachsi ges Kraftfahrzeug, bei dem der Aufbau auf einer Vielzahl von Federn abgestützt ist und wobei zusätzliche, aufwendige Organe zum Aufnehmen der zwischen Aufbau und Rahmen auftretenden, insbesondere bei Längs- und Seitenbeschleunigungen auftretenden Kräfte vorgesehen sind, unter anderem eine nachgiebige Querlenkerseitenschubstützverbindung (DE-OS 22 01 339). Diese bekannte Anordnung hat den Nachteil, daß sie nicht berücksichtigt, daß nur in der Neutralphase (neutral en Faser ) keine Bewegungen auftreten, vielmehr sind bei dieser bekannten Anordnung alle Stützorgane in einem Bereich angeordnet, in dem im Fahrzeugrahmen erhebliche Verformungen auftreten. Diese bekannte Lösung führte zu Rissen am Rahmen und im Bereich des Aufbaubodens. Die Querlenkerschubstützverbindüng hat im Zusammenhang mit diesem Aufbau eine andere Bedeutung wie im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung. [0003] Weiterhin ist ein Transportgerät für extrem große und schwere Lasten bekannt, welches aus drei Einzelfahrwerken mit je einem Gleiskettenpaar besteht. Die Gesamtlast ist auf einem Tragkörper abgestützt, der seinerseits an drei Ecken abgestützt ist und zwar an jeder Ecke auf den Mittelpunkt eines Einzelfahrwerkes, wobei an jedem dieser Stützpunkte ein kräftiger Stützzapfen vorgesehen ist, der sich mit einer balligen Fläche gegen eine ebene Stützplatte abstützt und allseitig von einer zylindrischen Führung umgeben ist, welche Horizontal kräfte aufnimmt. Infolge der Abstützung auf der balligen Fläche kann das Fahrwerk um einen bestimmten Winkelbetrag um den Mittelpunkt der balligen Fläche schwenken (GB-PS 1 511 140). Infolge der zylindrischen Führung, die zur Übertragung der Horizontalkräfte dient, kann die ballige Fläche nicht auf der ebenen Fläche abwälzen, sondern muß notwendig unter Reibung auf dieser gleiten. Unter der großen Belastung ist das nur mit großen Kräften und damit großem Verschleiß möglich. [0004] Der Stützpunkt wird immer im Mittelpunkt der die Horizontal- kräfte aufnehmenden zylindrischen Führung liegen. Bei einem anderen bekannten Kraftfahrzeug ist die Bodenkon- struktionsgruppe des Aufbaues an ihrem vorderen Ende mittels zweier Federelemente mit großen Ausgleichswegen auf den Kraftfahrzeugrahmen abgestützt und an einer in Längsrichtung versetzten, dritten, in der Mitte des Fahrzeugrahmens angeordneten Lagerstelle in Form eines Gummigelenklagers am hinteren Ende gegenüber dem Rahmen abgestützt, wobei dazwischen als weiteres Lagerstellenpaar zwei Laschen zwischen Bodenkonstruktionsgruppe und Fahrzeugrahmen angeordnet sind. (DE-OS 29 11 722) Die Federelemente sind zwar verformbar, die Verformung erfolgt jedoch unter Wirkung von Kräften, die in die Bodenkonstruktionsgruppe des Aufbaues eingeleitet werden und entsprechend den Aufbau mit Kräften belasten. Auch die auf das mittlere, aus Laschen bestehende Lagerstellenpaar eingeleiteten Kräfte sind infolge der Ausgestaltung der Verbindung sehr groß. [0005] Der Erfindungsgegenstand ist besonders geeignet für Fahrzeuge mit großem Achsabstand, sowie für Fahrzeuge, die uneben e s Ge l än de b ef ah ren s o l l e n . [0006] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Lastkräfte aus dem Aufbau möglichst günstig auf den Rahmen zu übertragen und die Gegenstützkräfte vom Rahmen derart auf den Aufbau zu übertragen, daß dieser möglichst wenig durch Verwindungskräfte beansprucht wird, so daß sich der Rahmen bei Befahren von unebenem Gelände verwinden kann, jedoch nur möglichst geringe, aus dieser Verwindung resultierende Kräfte auf den Aufbau übertragen werden. Gemäß dem Erfindungsgedanken wird zur Lösung dieser Aufgabe der Momentanpol der Relativbewegung zwischen Rahmen und Aufbau, das heißt, der Punkt, um den bei einem kleinen Verschwenkwinkel die Verschwenkung erfolgt, möglichst genau in der Verwindungsachse des Rahmens angeordnet und zwar auch dann, wenn in dem Bereich, in dem die Verwindungsachse liegt, ein Fahrzeugteil, z.B. die Kardanwelle oder ein Ersatzreifen, liegt. [0007] Gemäß der Erfindung ist das in mindestens einem weiteren Bereich des Aufbaues angeordnete Abstützorgan mindestens an einem Ende des Aufbaues angeordnet und weist eine bogenförmige, mit dem Rahmen verbundene Abwälzkurvenfläche auf, deren Krümmungsachse zumindest annähernd koaxial zur Verwindungsachse des Rahmens liegt, wobei die Seitenschubstützverbindung auf die Bewegungsmöglichkeit des Abstützorganes abgestimmt ist. Durch das Übertragen der Vertikalkräfte auf eine bogenförmige Abwälzkurvenfläche ist es dem Rahmen möglich, Verwindungsbewegungen auszuführen und verwundene Lagen einzunehmen, ohne dabei unsymmetrische Vertikalkräfte auf den Aufbau zu übertragen oder zumindest derartige Bewegungen auszuführen und Lagen einzunehmen und dabei nur sehr geringe unsymmetrische [0008] Vertikalkräfte auf den Aufbau zu übertragen. Die Gewichtkraft ruht vielmehr immer vertikal auf der bogenförmigen Abwälzkurvenfläche, die zusammen mit dem Rahmen um die Verwindungsachse verschwenkt. Über die Länge des Rahmens verteilt können mehrere derartige Abwälzkurvenflächen zueinander parallel angeordnet sein, die untereinander vollkommen gleich oder im Prinzip gleich ausgestattet angeordnet sind, es können aber auch andere Stützorgane in anderen Bereichen vorgesehen sein. Durch jede dieser Abwälzkurvenflächen wird dann ein entsprechender Lastanteil in den Rahmen eingeleitet, so daß die Verteilung der Last auf den Rahmen gleichmäßiger wird und der Montagerahmen (Hilfsrahmen), der zusätzlich auf den normalen Fahrzeugrahmen aufgebaut werden muß, um eine nur punktförmig eingeleitete Last zu verteilen, kann entsprechend schwächer gehalten sein. Durch solche bogenförmige Abwälzkurvenfläche ist es möglich, die gedachte Schwenkachse, um die ein bestimmter kurzer Rahmenabschnitt relativ zum Aufbau verdreht wird, bzw. um die umgekehrt der Aufbau relativ zum Rahmen schwenkt, koaxial zur Verwindungsachse des Rahmens anzuordnen auch dann, wenn in dem Bereich des Rahmens, in dem die Verwindungsachse liegt, ein Fahrzeugteil wie Kardanwelle oder ein Getriebe oder ein Kraftstoffbehälter oder dergleichen angeordnet ist. [0009] Denkbar ist auch eine kinematische Umkehrung, das heißt, eine ebene Fläche am Rahmen, auf der eine mit dem Aufbau verbundene, nach unten gewölbte bogenförmige Abwälzkurvenfläche abwälzt. Dann ergeben sich jedoch andere Relativbewegungsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Verlagerung des Abstützpunktes. [0010] Da andererseits durch die bogenförmige Abwälzkurvenfläche gemäß der Erfindung keine Seitenkräfte übertragen werden können, da die beiden aufeinander abwälzenden Flächen unter Wirkung von Seitenkräften auch relativ zueinander aufeinander gleiten können, muß eine zusätzliche Seitenkraftabstützverbindung vorgesehen sein, durch die Seitenschubkräfte zwischen Bodenkonstruktionsgruppe und Fahrzeugrahmen übertragen werden, wobei diese Seitenschubstützverbindung auf die Gestaltung des Abstützorganes derart abgestimmt sein muß, daß die für die geforderte Relativbewegung erforderliche Bewegungsfreiheit gegeben ist und trotzdem bei jeder gegebenen Relativlage zwischen Fahrzeugrahmen und Aufbau zueinander eine Seitenkraftabstützung ohne Zwängungen möglich ist. Bei einer Ausgestaltung eines Abstützorganes gemäß der [0011] Erfindung, bei der eine ebene Abwälzfläche auf einer bogenförmigen Abwälzkurvenfläche abwälzt, könnte als solche Sei tenschubkraftstützungsei nrichtung z.B. vorgesehen sein, daß parallel zu der ebenen Abwälzfläche eine Zahnstange und parallel zu der kreisbogenförmigen Abwälzkurvenfläche ein Zahnradsegment angeordnet ist, wobei die Zähne von Zahnstange und Zahnradsegment ineinander kämmen. Eine solche Einrichtung wäre allerdings ziemlich aufwendig und wartungsbedürftig. Eine andere zweckmäßige Ausgestaltungsform einer Sei tenschubstützungsverbi ndung läßt sich ausgestalten, wenn zur Aufnahme der Zugkraft in jeder Richtung ein Zugorgan, beispielsweise eine Flyer-Kette vorgesehen ist, so daß also eine Kette an der einen Seite des Aufbaues und an der entgegengesetzten Seite des Rahmens angeschlagen ist und die andere genau entgegengesetzt, also beispielsweise ein Zugorgan an der linken Rahmenseite und an der rechten Seite des Aufbaues und das zweite Zugorgan umgekehrt an der linken Seite des Aufbaues und am rechten Rahmenholm,wobei jede Kette über eine Stützfläche geführt ist, die parallel zu der Abwäϊzkurvenbahn angeordnet ist, dieser gegenüber derart versetzt, daß die neutrale Faser des Zugorganes, beispielsweise die Achsen der Kettenbolzen der Flyer-Kette, genau in der Ebene der Abwälzkurvenfläche liegen. Die beiden Zugorgane können mittels elastischer Elemente oder vorzugsweise starr angeschlagen sein. [0012] Da gleichzeitig ein Abheben verhindert werden soll, ist es bei den vorgenannten Sei tenschubstützverbi ndungen zweckmäßig, wenn zusätzlich eine Vorrichtung, beispielsweise ein mit unter Vorspannung stehender Feder versehener Stützbolzen, die Abwälzfläche auf die Abwälzkurvenbahn drückt. Derartige Seitenschubstützverbindungen sind zweckmäßiger- weise unmittelbar dem Abstützorgan benachbart angeordnet. Bei einer anderen Ausgestaltungsform des Abstützorganes gemäß der Erfindung, bei der nicht eine ebene Abwälzfläche auf der bogenförmigen Abwälzkurvenbahn abwälzt, sondern die Verti kal kraft auf die Abwälzkurvenbahn durch eine Abwälzrolle bzw. Walze übertragen wird, die mit dem Aufbau verbunden und auf der bogenförmigen Abwälzkurvenfläche abgestützt ist, ergeben sich andere Formen der Relativbewegung zwischen Aufbau und Abwälzkurvenfläche, die eine andere Aufnahme der Seitenkräfte erforderlich machen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die im mittleren Bereich der Längserstreckung des Aufbaues vorgesehene Verbindung zwischen diesem und dem Rahmen in erster Linie dazu dient, auf jeder Seite Vertikalkräfte aufzunehmen, so daß, wenn dann, wenn eine weitere Verbindung vorgesehen ist, die Seitenschubkräfte in Vertikalkräfte umsetzt, diese von der genannten, im mittleren Bereich angeordneten Verbindung aufgenommen werden können. Zumindest in diesem Sinne kann als Seitenschubstützverbindung eine mit dem Aufbau starr verbundene Stütze vorgesehen sein, die um eine zumindest annähernd koaxial zur Verwindungsachse an einem im Rahmen angeordneten Querträger angeordnete Stützachse schwenkbar ist. Diese Stütze schwenkt also um die Verwindungsachse, so daß der mit dem Rahmen verbundene mittlere Teil dieser Stütze parallel zu der Abwälzrolle schwenkt. Dadurch wird die Seitenbewegung des Aufbaues gegenüber dem Rahmen bzw. umgekehrt in eine relative Vertikalbewegung umgesetzt, die von der im mittleren Bereich angeordneten Verbindung aufgenommen werden kann. Diese Stütze kann aber auch Vertikalkräfte vom Aufbau durch die Stütze auf die Stützachse und von dieser auf den Querträger und damit auf den Rahmen übertragen, kann also als ein Abstützorgan gemäß der Erfindung vorgesehen sein, sofern die Bedingung erfüllt werden kann, daß die Stützachse zumindest annähernd koaxial zur Verwindungsachse des Rahmens angeordnet ist, das heißt, daß für diese Ausgestaltung der Kraftübertragung durch die Stütze auf eine Stützachse erforderlich ist, daß in dem Raum, in dem die Verwindungsachse liegt, kein Fahrzeugteil angeordnet ist. [0013] Zum Aufnehmen der Längskräfte, die beim Bremsen und Beschleunigen parallel zur Fahrzeugslängsmittelebene auftreten, ist die im mittleren Bereich der Längserstreckung des Aufbaues angeordnete Verbindung vorgesehen, deren Ausgestaltung wiederum den Bedingungen der Ausgestaltung der Abstützorgane angepaßt sein muß. Zweckmäßige Ausgestaltungsformen für eine solche Verbindung mit mindestens zwei Laschen auf jeder Fahrzeugseite bzw. Rahmenseite sind in den Ansprüchen 21 bis 28 angegeben. Eine andere Ausgestaltungsform ist in dem Anspruch 29 angegeben. Diese Ausgestaltungsform ist wesentlich einfacher, wobei auch hier wieder der entscheidende Gedanke ist, daß die Achse, um die die Schwenkbewegung erfolgen soll, die Verwindungsachse des Rahmens schneidet, das heißt, daß sowohl die Achse, um die das Verbindungselement schwenkt, als auch die Verwindungsachse des Rahmens in der gleichen zur Rahmenebene parallelen Ebene liegen. [0014] Zweckmäßige Ausgestaltungsformen der Einzelorgane der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben. [0015] Die Erfindung ist im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. [0016] Figur 1 zeigt eine perspektivische Gesamtansicht eines [0017] Fahrzeugrahmens mit einer Bodenkonstruktionsgruppe . [0018] Figur 2 zeigt Rahmen mit Bodenkonstruktionsgruppe in Seitenansieht, teils schematisiert in verschiedenen Verwindungslagen. Figur 3 zeigt eine Draufsicht auf die Bodenkonstruktionsgruppenfläche. [0019] Figur 4 zeigt in sehematischer Darstellung eine Ansicht des Rahmens gemäß Figur 2 in Richtung der Fahrzeuglängsmittelachse in einer Ebene, in der eine Abwälzkurvenbahn liegt. [0020] Figur 5 zeigt eine Ansicht in der gleichen Richtung wie Figur 4, jedoch in größerem Maßstab und mit mehr. Einzelheiten. [0021] Figur 6 zeigt in einer Ansichtin der gleichen Richtung wie die Figuren 4 und 5 die Abstützung auf einer Abwäl zkurvenbahn, im Gegensatz zu den Figuren 4 und 5 mit maßstäblichen Proportionen. [0022] Figur 7 zeigt eine Seitenansicht zu Figur 5 in Blickrichtung in der Zeichenebene gemäß Figur 5. [0023] Figur 8 zeigt eine schematische Darstellung zu einer Längsschubverbindungseinrichtung. [0024] Figur 9 zeigt einen Schnitt durch eine Lasche einer solchen Längsschubverbindungseinrichtung. [0025] Figur 10 zeigt teils schematisiert eine Seitenschubver- bindungseinrichtung. [0026] Figur 11 zeigt einen Schnitt durch die Einrichtung gemäß Figur 6, geschnitten in der Fahrzeuglängsmittelebene. [0027] Figur 12 zeigt die Seltenschubverbindung gemäß Figur 10 in maßstäblicher Darstellung. Figur 13 zeigt eine Darstellung ähnlich Figur 10, jedoch mit mehr Angaben für die Bestimmung der erforderlichen Abmessungen. [0028] Figur 14 zeigt in Blickrichtung parallel zur Fahrzeuglängsachse ein Abstützorgan, bei dem die Abwälzkurvenfläche an der Oberseite einer im mittleren Bereich nach oben gewölbten Querstrebe gebildet ist. [0029] Die Figuren 15 und 16 zeigen in Ansicht von der Seite eine aus einer Laschengruppe bestehende, im mittleren Bereich der Längserstreckung angeordnete Verbindung. [0030] Figur 17 zeigt einen Schnitt in der Ebene, die durch die Achsen der beiden Bolzen einer Lasche gemäß Figur 16 geht. [0031] Figur 18 zeigt eine Seitenschubstützeinrichtung mit Zugorganen in Ansicht parallel zur Fahrzeugl ängsmittelebene. [0032] Figur 19 zeigt einen Schnitt durch Figur 18 in der Fahrzeuglängsmittelebene. [0033] Figur 20 zeigt ein Abstützorgan, bei dem die Vertikalkraft durch eine Abwälzrolle auf die Abwälzkurvenfläche übertragen wird,in Blickrichtung parallel zur Fahrzeuglängsachse. [0034] Figur 21 zeigt einen Schnitt in der Fahrzeuglängsmittelebene durch die Ausgestaltungsform gemäß Figur 20. [0035] Figur 22 zeigt eine andere Ausgestaltungsform eines Abstützorganes in Ansicht parallel zur Fahrzeuglängsachse. Figur 23 zeigt einen Schnitt durch Figur 22 in der Fahrzeuglängsmittelebene. [0036] Figur 24 zeigt eine perspektivische Darstellung mit einem Abstützorgan gemäß den Figuren 20 und 21 und mehreren Abstützorganen gemäß den Figuren 22 und 23. [0037] Figur 25 zeigt in Seitenansicht eine Verbindungseinrichtung im mittleren Bereich des Fahrzeugaufbaues. [0038] Figur 26 zeigt einen Schnitt durch Figur 24 in Blickrichtung parallel zur Fahrzeuglängsachse. [0039] Figur 27 zeigt einen Schnitt durch ein Ende einer Rahmenquertraverse. [0040] Figur 28 zeigt einen Schnitt senkrecht zum Schnitt gemäß Figur 27 des anderen Endes der gleichen Rahmenquertraverse und [0041] Figur 29 zeigt eine Seitenansicht, das heißt mit Blickrichtung auf den Kopf der Quertraverse. [0042] Der Rahmen des Fahrzeuges weist einen linken Holmsteg 1 und einen rechten Holmsteg 2 auf, die durch den Querträger 11 miteinander verbunden sind. Auf den linken Holmsteg 1 ist ein U- förmiger Montagerahmenholm 3 aufgesetzt und auf den rechten Holmsteg 2 ist ein ebensolcher Montagerahmenholm 4 aufgesetzt. In Figur 4 ist der Rahmen 1, 2 mit dem Montagerahmen 3, 4 in dickausgezogenen Linien nach rechts verwunden dargestellt, in gestrichten Linien in seiner Neutrallage dargestellt und in dünnen ausgezogenen Linien nach links verwunden dargestellt. Auf einem Querträger ist die Abwälzkurvenbahn 5 befestigt, auf der die Abwälzfläche 7 abwälzen kann, die am unteren Ende einer Stütze 7 angeordnet ist, die in der Figur 4 nur symbo lisch dargestellt ist und in größerer Höhe dargestellt ist als in Wirklichkeit. Dabei ist in Figur 4 die Stütze 7 und die Bodenkonstruktionsgruppe 8 nur in ihrer Neutralläge dargestellt. [0043] Aus Figur 2 ist zu ersehen, daß insgesamt vier derartige Stützstreben 7 mit jeweils einer Abwälzfläche 6 vorgesehen sind, damit die Vertikallasten an vier Stellen in den Montagerahmen eingeleitet werden, so daß sich eine günstige Verteilung der Last auf die Fahrzeugrahmenlänge ergibt. Die Bodenkonstruktionsgruppe 8 selbst weist einen linken Randholm 9 und einen rechten Randholm 10 auf. [0044] Die in Figur 4 dick ausgezogen dargestellte Lage des Rahmens 1, 2 mit [0045] Montagerahmen 3, 4 entspricht der Draufsicht auf das in Figur 2 rechte [0046] Ende. Die am rechten Ende von Figur 2 gestricht nach unten herausragende Position des linken Holmsteges 1 entspricht der dünn ausgezogenen Lage gemäß Figur 4. [0047] Aus Figur 2 ist weiterhin zu ersehen, daß zwei Seitenschubstützverbin- dungen 12 vorgesehen sind, die in Figur 2 nur schematisch dargestellt sind und eine Längsschubverbindung 13 vorgesehen ist, die an einem Unterträger 14 befestigt ist, der mit der Bodenkonstrukti onsgruppe 8 starr verbunden ist. Auch die Längsschubverbindung 13 und der Unterträger 14 sind nur schematisch dargestellt. Die kleinen Kreise geben an, wie sich einzelne Punkte des linken Montagerahmenholmes 3 bei der Verwindung des Rahmens verschieben. [0048] Aus Figur 3 ist zu erkennen, wie sich infolge des Abwälzens der Abwälzflächen 6 auf den Abwälzkurvenflächen 5 die Mittelebene 15 der Bodenkonstruktionsgruppe gegenüber der Fahrzeugrahmenlängsmittelebene 16 verschwenkt. [0049] In Figur 5 ist zu erkennen, daß die Abwälzkurvenfläche 5 auf der Bodenfläche 17 eines Hutprofilträgers befestigt ist, der Seitenwände 18 und Stege 19 aufweist. Dieser Hutprofilträger 17, 18, 19 ist an jedem Ende starr mit einem Dickwandrohr 20 verbunden, welches als Tragzapfen dient und in ein weiteres Dickwandrohr 21 eingesteckt ist, welches starr mit dem jeweils zugeordneten Montagerahmenholm 3 bzw. 4 verschweißt ist. Dadurch kann sich der Hutprofilträger 17, 18, 19 gegenüber dem Montagerahmen 3, 4 verdrehen. Das ist erforderlich, weil bei der Verwindung des Fahrgestellrahmens 1, 2 sich der Montagerahmen 3, 4 mit verwindet, während der Hutprofilträger 17, 18, 19 in seiner Normallage verbleiben soll. Die Platte, an der die Abwälzfläche 6 gebildet ist, ist über ein elastisches Polster 70 gegen die Tragplatte 69 abgestützt, die ihrerseits über ein U-Profil 71 gegenüber der Bodenkonstruktionsgruppe 8 abgestützt ist. Damit ein Abheben der Abwälzfläche 6 von der Abwälzkurvenfläche 5 vermieden wird und auch damit elastische Rückführkräfte erzeugt werden können, ist auf jeder Seite auf die Zwischenplatte 69 ein Gummifederkörper 72 aufgesetzt, gegen den eine obere Abdeckfläche 73 liegt, die eine Bohrung aufweist, durch die ein Schraubenbolzen 74 hindurchgesteckt ist, der mit großem Spiel durch eine [0050] Bohrung in der Zwischenplatte 69 hindurchgeht,, wobei der Kopf dieses Schraubenbolzens 74 gegen eine zweite Abdeckplatte 75 anliegt, die ein zweites elastisches Gummizwischenstück 76 begrenzt, welches gegen den Steg 19- anliegt. [0051] Die in Figur 8 dargestellte Längsschubverbindung weist auf jeder Fahrzeugseite eine Mittellasche 24 und je zwei Laschen 25, 26, 27, 28 und 29 auf. Die oberen Enden jeder Lasche sind durch je ein in Figur 8 nicht mehr dargestelltes Metallgummigelenk mit dem Unterträger 14 verbunden. Die jeweils unteren Enden sind durch je ein ebensolches Gelenk mit dem Montagerahmenholm 3 (bzw. auf der anderen Seite des Fahrzeuges 4) verbunden. In der Neutrallage schneiden sich die Längsmittelebenen aller Laschen 24 bis 29, wobei jede Längsmittelebene durch die Mittellinie beider Gelenke geht, zumindest annähernd in einer Schnittlinie, die in Figur 8 unterhalb der Begrenzung der Zeichenfläche liegt. Verwindet sich der Rahmen 1, 2 mit Hilfsrahmen 3, 4, so wandern die durch kleine Kreise symbolisierten unteren Gelenkpunkte der Laschen 24 bis 29 in der in Figur 8 dargestellten Weise aus. Wirkt auf die Bodenkonstruktionsgruppe 8 eine Längsschubkraft, so ergeben sich infolge der Laschen 24 bis 29 Kräfte, aufgrund deren in der Bodenkonstruktions- gruppe ein Moment um die Linie auftritt, in der sich die Längsmittelebenen der Laschen 24 bis 29 schneiden. Da aber die Bodenkonstruktionsgruppe infolge der Stützung in den Abwälzflächen 6/Abwälzkurvenbahnen 5 nicht um diese Linie schwenken kann, ist das Fahrzeug dadurch stabilisiert . Der Unterträger 14 erstreckt sich im Wesentlichen nur in dem Bereich, in dem die Laschen 24 bis 29 angelenkt sind. [0052] Der in einer zur Fahrzeuglängsachse senkrechten Ebene verlaufende Schnitt durch die Laschen 24, der in Figur 9 dargestellt ist, läßt die Einzelheiten besser erkennen. Mit dem Montagerahmen 4 ist die äußere Buchse 84 eines Gummimetallagers verbunden, dessen Gummibuchse 85 auf eine Hülse 86 gesetzt ist, durch deren Längsbohrung ein Schraubenbolzen 87 hindurchgesteckt ist, der durch die beiden unteren Bohrungen der beiden Laschen 24 hindurchgeht und durch eine Mutter 88 festgelegt ist. In den Unterträger 14 ist eine Buchse 94 eingeschweißt, in die ein Gummimetal lager mit einer Gummibuchse 95 eingesetzt ist, die ihrerseits auf der Hülse 96 ruht, die auf einen zweiten Schraubenbolzen 97 gesteckt ist, der durch die oberen Bohrungen der beiden Laschen 24 geht. Das Prinzip der Abstützung auf der Abwälzkurvenbahn 5 beruht also auf dem Gedanken, eine Bewegung um die Verwindungsachse des Fahrzeugrahmens herum zu ermöglichen. Anstelle der Abstützung über die auf der Abwälzkurvenbahn 5 abwälzende Abwälzfläche 6 eine Abstützung in einem Gelenk vorzusehen, dessen Achse in der Verwindungsachse liegt, ist nicht möglich, da in dem Bereich, in dem die Verwindungsachse verläuft, andere Bauteile des Kraftfahrzeuges vorgesehen sind, gegebenenfalls die Kardanwelle. [0053] Ein weiterer Unterträger mit den Seitenholmen 34 und 35 ist im Bereich der Seitenschubstützverbindungen 12 vorgesehen, von denen eine im Schnitt senkrecht zur Fahrzeuglängsmittelebene in Figur 10 dargestellt ist. Die beiden Längsholme 34 und 35 sind durch Querträger 36 miteinander verbunden, an denen zwei zueinander parallele Stützplatten 37 befestigt sind . Zwischen diesen beiden zueinander parallelen Stützplatten 37 ist ein Metall gummigelenk 38 befestigt, in dem gelenkig ei n e 39 gelagert ist, deren zweites Ende in einem zweiten Metallgummi büchsengel enk 40 gelagert ist, welches zwischen zwei Platten 41 angeordnet ist, die in den Montagerahmenholm 3 eingeschweißt sind. Die Metallgummibüchsengelenke 38 und 40 und die 39 sind in Figur 10 nur symbolisch dargestellt. In Figur 10 ist der [0054] Rahmen 1, 2 und der Montagerahmen 3, 4 und der Unterträger 34, 35 und die Stützplatten 37 ausgezogen in der Normallage dargestellt und strichpunktiert in der Lage, die diese Teile einnehmen, wenn sich der Fahrzeugrahmen so verwunden hat, wie in Figur 4 ausgezogen dargestellt. Debei ist in Figur 10 der Abstand der Bodenkonstruktions- gruppe 8 von dem Fahrzeugrahmen 1, 2 maßstabgetreu dargestellt, also ohne die Überhöhung, die in den Figuren 2, 4, 5 und 7 der Stützstrebe 7 gegeben ist. [0055] In Figur 13 sind diejenigen Maße und Bezugspunkte dargestellt, die geeignet sind, um eine zweckmäßige Länge für einen Querlenker 39 und für die Lage von dessen Gelenkpunkten 38 und 40 zu bestimmen. [0056] Für diese Bestimmung sind bekannt: r = Radius der Abwälzkurvenfläche 5 a = BC = Höhe des Anlenkpunktes 40 der Querlenkerschubstange 39 im Montagerahmen 3 über der Verwindungsachse D b = BD = Projektion der Querlenkerschubstange 39 = CA (abhängig von der Fahrgestellbreite). [0057] Bestimmung der Winkel [0058] *D=*BDC ^ *D,=*B,DC, (ΔBDC Δ B,DC)=tan-1 f 1 i [0059] *A = Verdrillungswinkel / Meter Fahrgestellunge X Abstand Mitte Quer- lankerschubstange - Scherpunkt= Mitte mittlere Verbindnngslasche. [0060] *B =*B, =* DB,C, = 90º l = Bogenlange der Abwalzkurvenflacke bei *A = .*A g = C,D sin (*A+*D) = cos*A+ (tan-1 h = g-a k - C,D cos(*A+*D) = cos *A+(tan-1 ) i = b-k [0061] Im Dreieck BCA sind bekannt: B C - a=B C [0062] Im Dreieck B1C1A1 ist die Strecke B1C1 bekannt, da diese gleich a ist. [0063] In beiden Dreiecken ist die Länge der Querlenkerschubstange 39 = CA = C1A1 Ferner sind in beiden Dreiecken die Strecken BA und B1A1 sowie alle Winkel unbekannt. Gesucht ist die Länge der Querlenkerschubstange 39 = CA = C1A1 sowie der Abstand x des Anlenkpunktes von der Abwälzkurvenbahnfläche 5. Diese wird aus folgenden Bestimmungen gefunden : [0064] 1.). Jm Δ DAA, =*A = 90º; AA,=l- [0065] X = AC - a 2.) Jm Δ ACE =bekannt: C E = b und k [0066] *BCA = 90º + *ACE [0067] 3 Kontrollrechnung, Im Δ A1A2C4 = +A2 = 90º; A1-A2= h-X ; K+1, bekannt Querlenkerschubstange verwund- fahrgest. C1A1 = √ *C, = tan-1 [0068] *A,C,B. = 90º+*D1-*(tan-1 ) [0069] 4. Winktldifferenz = Verdrebungder Metallgummibuchse = *A1C,B, -*ACE [0070] In Figur 14 sind wiederum mit 1 und 2 die beiden Holme des Fahrzeugrahmens und mit 3 und 4 die beiden Holme des auf den Fahrzeugrahmen aufgesetzten Montagerahmens bezeichnet. In jeden der Holme 3 und 4 des Montagerahmens ist eine aus einem Abschnitt eines Dickwandrohres gebildete Muffe 105 eingeschweißt, durch deren Bohrung ein Schraubbolzen 106 hindurchgesteckt ist, auf dessen zur Mitte des Fahrzeuges hin ragenden Teil eine zweite Muffe 107 aufgesetzt ist, die starr mit einer Querstrebe 108 verbunden ist. Die Querstrebe 108 besteht aus einem Vierkantrohr, dessen beide Enden mit je einer Muffe 107 verschweißt sind und das im mittleren Bereich derart gekrümmt ist, daß auf der Oberfläche die Abwälzkurvenfläche gebildet ist, auf der die ebene Abwälzfläche 109 abwälzt, die durch die untere, das heißt, innere Wand des Steges eines nach unten offenen U-Profi lei sens 110 gebildet ist, das seinerseits über eine Zwischenkonstruktion 111 mit dem Unterträger 112 der Bodenkonstrukti onsgruppe, die durch Seitenträger 113 versteift ist, verbunden ist. [0071] Es ist offensichtlich, daß die Konstruktion auch umgekehrt sein kann, das heißt, anstelle der Querstrebe 108 ist ein nach oben offenes U-Profil vorgesehen, auf dessen Steg ein kastenförmiger Körper, der an die Stelle des Körpers 109 tritt, abwälzt. [0072] Wahlweise in der Mittelebene des Quersteges 108 oder neben dieser ist eine elastische Abstützung 114 vorgesehen, die der Abwälzfläche 109 erlaubt, sich auf der Oberseite des Quersteges 108 abzuwälzen, jedoch Querverschiebungen verhindert. Die in Figur 15 dargestellte Ausgestaltungsform einer Verbindungslaschengruppe mit drei Verbindungslaschen stellt die Verbindung zwischen dem Rahmenlängsholm 121 und dem Aufbauuntergurt 122 her. Im Normalfall ist der Längsholm 121 Holm eines Montagerahmens, der auf einen in der Zeichnung Figur 15 nicht mehr dargestellten Fahrzeugrahmen aufgesetzt ist. Zur Verbindung zwischen Längsholm 121 u nd Unterzuggurt 122 sind drei Verbindungslaschen 123, 124 und 125 vorgesehen, wobei jede der Verbindungslaschen 123, 124, 125 mittels eines Bolzens 126 gelagert ist, der seinerseits elastisch in dem Längsholm 121 abgestützt i s t und andererseits mittels eines Stützbolzens 127 gelagert ist, wobei jeder der Stützbolzen 127 elastisch in dem Unterzuggurt 122 gelagert ist. [0073] In Figur 15 sind die drei Laschen 123, 124 und 125 in der Lage gezeichnet, die sie einnehmen, wenn keine Kräfte auf sie einwirken. Dabei ist zu erkennen, daß die drei Längsmittellinien 129 sich gemeinsam in einem Punkt 128 schneiden wobei jeweils eine Längsmittellinie 129 sowohl durch die Achse eines Stützbolzens 126 als auch durch die Achse eines Stützbolzens 127 der gleichen Verbindungslasche 123 bzw. 124 bzw. 125 geht. [0074] Wenn es möglich sein soll, daß sich infolge von Vertikalbelastungen der Unterzuggurt 122 gegenüber dem Längsholm 121 nähern kann, so g e s c h i e h t das durch elastische Verformung in den elastischen Lagerungen der Stützbolzen 126 und 127. Wenn jedoch am Unterzuggurt 122 eine Längskraft in Längsrichtung desselben wirkt und im Längsholm 121 wirkt eine Längskräft in der entgegengesetzten Richtung, so kann zwar ebenfalls eine Verlagerung im Umfang der elastischen Nachgiebigkeit der Lager der Stützbolzen 126 und 127 erfolgen. Im übrigen aber erfolgt schon bei einer geringen Schwenkbewegung ein Auswandern der Mittellinien aus dem gemeinsamen Schnittpunkt 128, so daß beispielsweise dann, wenn in dem Unterzuggurt 2 eine Längskraft nach in der Zeichnung rechts wirkt, eine weitere Verschiebung des Unterzuggurtes 122 nach in der Zeichnung rechts nur dannmöglich wäre, wenn die Verbindungslasche 125 um den Stützbolzen 126 im Uhrzeigersinn schwenkt und damit das in der Zeichnung rechte Ende des Unterzuggurtes 122 sich dem Längsholm 121 nähert. Das aber ist nicht möglich, da in Abstand von der in Figur 15 dargestellten Längsschubverbindung Vertikalkraftabstützorgane, die in Figur 15 nicht mehr dargestellt sind, vorgesehen sind, die ein Absinken des Unterzuggurtes 122 gegenüber dem Längsholm 121 verhindern. Somit ist durch die Schubstützverbindung 123, 124, 125, 126, 127 eine Längskraftaufnahmeeinrichtung gegeben, dienur geringe Relativverschiebungen zwischen Unterzuggurt 122 und Längsholm 121 zuläßt. [0075] Bei der Ausgestaltungsform gemäß Figur 16 ist der Rahmenlängsholm 130 starr mit dem Montagerahmen 131 verbunden, in dem die Stützbolzen 136 elastisch gelagert sind, wobei auf jedem der Stützbolzen 136 eine in Figur 16 nur symbolisch als Strich dargestellte Verbindungslasche 133 oder 134 oder 135 oder 143 oder 144 oder 145 oder 146 gelagert ist, von denen jede mit ihrem oberen Ende mittels eines Gelenkbol zens 137 in dem Unterzuggurt 122 gelagert ist, der starr mit dem Bodenteil 140 des weiter nicht mehr dargestellten Fahrzeugaufbaues verbunden ist. [0076] In Figur 16 sind strichpunktiert die Lagen der jeweils durch die Stützbolzenachsen der jeweils einander bzw. der gleichen Verbindungslasche zugeordneten Stützbolzen gehenden Mittellinien 129 dargestellt, die sich bei Verlagerung unter Krafteinwirkung ergeben. Aus dem in Figur 17 dargestellten Querschnitt ist zu erkennen, daß jeder Stützbolzen 136 oder 137 durch zwei zueinander koaxiale Bohrungen von zwei zueinander parallelen Verbindungslaschen, die ein Laschenpaar bilden, gesteckt ist und als Gewindebolzen ausgestaltet ist, in Figur 17 gezeigt am Beispiel der Lasche 124. Der Gewindebolzen ist jeweils durch eine Mutter 147 festgelegt, wobei durch die Mutter 147 die beiden Laschen 124 gegen eine Metallbuchse 148 gedrückt werden, die den Abstand zwischen den beiden Verbindungslaschen 124 bestimmt. Diese Metallbuchse 148 ist in die innere Metallbuchse 149 des Gummimetallgelenkes eingelagert, welches eine Gummipolsterbuchse 150 aufweist, welche nach außen durch eine Metallbuchse 151 begrenzt ist, die in der Außenbuchse 152 ruht, die in dem Montagerahmen 131 bzw. dem Untergurt 122 festgelegt ist. [0077] In den Figuren 18 und 19 ist eine Ausgestaltungsform dargestellt, bei der auf den beiden Fahrzeugrahmenholmen 161 und 162 ein bogenförmiger Abwälzkurvenkörper 163 gelagert ist, an dessen Oberfläche die Abwälzkurvenfläche 164 gebildet ist, auf der die ebene Abwälzfläche 165 abgestützt ist und abwälzen kann, die an einer Abwälzflächenplatte 166 gebildet ist, welche ihrerseits in nicht näher dargestellter Weise mit dem Fahrzeugaufbau verbunden ist und die zumindest in ihrem mittleren Bereich einen Stützsteg 167 aufweist, der sich mit seiner vertikalen, dem Abwälzkurvenkörper 163 zugewandten Fläche gegen dessen Stirnfläche abstützen kann, um Längskräfte zu übertragen. An einem Stützflächenkörper 168 ist eine Stützfläche 169 gebildet. [0078] Die Flyer-Kette 170 ist auf ihrem in Figur 18 linken Ende in nicht näher dargestellter Weise mit dem Längsholm 161 verbunden und ist auf ihrem in Figur 18 rechten Ende in nicht näher dargestellter Weise mit dem Fahrzeugaufbau verbunden. Die Stützfläche 169 ist gegenüber der Abwälzkurvenfläche 164 um die halbe Dicke (Stärke) der FlyerKette 170 zurückgesetzt, so daß die neutrale Faser, das heißt die Achsen der Laschenverbindungsbolzen in der Kette 170,in der gleichen Ebene liegt, wie die Abwälzkurvenfläche 164. Dabei ist der Stützkörper 168 und damit die Stützfläche 169 so breit ausgestaltet, daß auf der Stützfläche 169 nebeneinander zwei Flyer-Ketten sich abstützen können und zwar außer der in Figur 18 dargestellten FlyerKette 170 eine zweite in der Zeichnung nicht mehr dargestellte Kette, die mit ihrem einen Ende an dem Fahrzeugrahmenlängsholm 162 und mit ihrem in der Zeichnung linken Ende an dem Fahrzeugaufbau befestigt ist. Beide Ketten können an beiden Enden starr mit dem jeweils zugeordneten Bauteil verbunden sein oder wahlweise an einem oder an beiden Enden zur Aufnahme von Stößen elastisch abgefedert angeschlagen sein. [0079] Bei der in den Figuren 20 und 21 dargestellten Ausgestaltungsform ist wiederum auf die beiden Holme 1 und 2 des Fahrzeugrahmens ein Montagerahmen mit den beiden Holmen 3 und 4 aufgesetzt. In dem Montagerahmen 3, 4 ist ein bogenförmiger Abwälzkurvenflächenkörper 175 gelagert, dessen mittlerer Teil kreisbogenförmig gekrümmt ist, derart, daß der Krümmungsmittelpunkt in der Verwindungsachse 176 liegt. An der Oberseite des Abwälzkurvenflächenkörpers 175 ist die Abwälzkurvenfläche 177 gebildet, auf der die Abwälzrolle 178 abwälzt, die in einem Lagerbock 179, 180 gelagert ist, der seinerseits in einem Querträger 181 gelagert ist, der wiederum seinerseits an einem Unterzuggurt 182 des Aufbaues und an zwei Längsholmen 183 des in den Figuren 20 und 21 nicht weiter dargestellten Aufbaues gelagert ist. Die Abwälzrolle 178 ist mittels eines Lagerzapfens 183 in dem Lagerbock 179, 180 gelagert. Um ein Abheben der Abwälzrolle 178 von der Abwälzkurvenbahn 177 zu verhindern, ist eine zweite Führungsrolle 184 vorge sehen, die mittels eines zweiten Lagerzapfens 185 ebenfalls in dem Lagerbock 179, 180 gelagert ist und unter die Unterseite 186 des Abwälzflächenkörpers 175 greift. [0080] Der Abwälzflächenkörper 175 ist starr mit zwei Lagerrohren 187 verbunden, die in zwei Außenrohren 188 drehbar gelagert sind, wobei diese Außenrohre 188 starr in je einem der Montagerahmenholme 3 und 4 gelagert sind. Je ein Lagerzapfen 189 dient dazu, ein Auseinandergleiten der Rohre 187 und 188 zu vermeiden. Jedes der Rohre 187 ist in jedem der Rohre 188 schwenkbar gelagert, so daß der Abwälzkurvenkörper 175 um die gemeinsame Achse der Zapfen 189 schwenken kann. [0081] Bei der Betrachtung der Erfindung ist folgende Überlegung zugrundezulegen : Auch dann, wenn der Rahmen des Fahrzeuges sich infolge von Abheben eines Hinterrades bei gleichzeitigem Absenken des Hinterrades auf der anderen Fahrzeugseite verwindet, bleibt die Verwindungsachse unverändert. Wenn an der Vorderachse das Rad auf der anderen Fahrzeugseite angehoben wird, wie das angehobene Rad an der Hinterachse, und umgekehrt, das andere Rad der Vorderachse absinkt, bleibt ebenfalls die Verwindungsachse unverändert und in einem Bereich des Rahmens bleibt auch die Lage der beiden Rahmenholme unverändert. Das heißt, eine senkrecht zu den beiden Holmen gezogene gedachte Achse, die die Verwindungsachse schneidet, bleibt in dieser senkrecht zur Fahrzeuglängsachse stehenden Ebene unverändert, mit der Folge, daß in diesem Schnittpunkt auch bei einer derartigen VerWindung des Rahmens die Verwindungsachse und die gedachte Querachse senkrecht aufeinander bleiben, während in allen anderen Punkten des Rahmens nur dann die Kreuzung einer solchen gedachten Querachse mit der Verwindungsachse rechtwinkelig bleibt, wenn das Fahrzeug auf einer horizontalen ebenen Fahrbahn steht, während bei Verwindung des Fahrzeuges in allen anderen Ebenen wie der erstgenannten der Winkel sich gegenüber über dem rechten verändert. Denkt man sich eine mit dem Fahrzeugrahmen starr verbundene Ebene oberhalb der Verwindungsachse, so wird die Mittellinie, die in Normallage des Fahrgestelles auf ebener horizontaler Fahrbahn genau vertikal über der Verwindungsachse liegt, schräggestellt einen Winkel mit der Fahrzeuglängsmittelebene einschließenn mit der Folge, daß diese Mittellinie sich mit zunehmender Entfernung von der zuerst genannten Ebene, in der der Winkel erhalten bleibt, von der Fahrzeuglängsmittelebene versetzt, also ein räumlicher "Versatz" gegeben ist. In dieser erstgenannten Ebene, in dem der rechte Winkel zwischen der Querachse und der Verwindungsachse erhalten bleibt, sollte die Fixierung durch die im mittleren Bereich des Aufbaues vorgesehene Verbindung erfolgen. Normalerweise liegt diese vor dem vorderen Federbock der Hinterachse, weil durch diese Verbindung der Aufbau parallel zum Rahmen fixiert wird, lediglich das geringe Spiel von etwa 1mm bzw. höchstens wenigen Millimetern, das in den Gummimetallbuchsen ermöglicht ist, aufgenommen wird. Demgegenüber kann mit zunehmendem Abstand von dieser Ebene der Versatz über 10 mm betragen. Der Idealfall wäre, daß der Aufbau kardanisch nur in dem Punkt abgestützt ist, in dem der Winkel zwischen der gedachten Querachse und der Verwindungsachse rechtwinkelig bleibt. Praktisch ist das nicht möglich einerseits, weil in diesem Punkt meistens andere Fahrzeugteile liegen, andererseits, weil die Last über die Länge des Aufbaues an mehreren Punkten abgestützt werden muß, um sie gleichmäßig in den Rahmen einzuleiten. [0082] Bei dem in den Figuren 22, 23 dargestellten Abstützorgan sind wiederum die Fahrzeugrahmenholme 1 und 2 und die Montagerahmenholme 3 und 4 und die Aufbauholme 183 und der Unterzuggurt 182 des Aufbaues die gleichen wie in den Figuren 20 und 21. In diesem Fall ist unter den Unterzuggurt 182 ein Querträger 190 mit nach untern offenen U-Profil gesetzt, an den zwei Stützträgerplatten 191 und 192 angesetzt sind. In dem Montagerahmen 3, 4 ist ein Querträger 193 gelagert, wobei wiederum in dem Montagerahmen 3, 4 zwei Lagerrohre 195 befestigt sind, in denen zwei Lagerrohre 196 drehbar gelagert sind, die mit dem Querträger 193 starr verbunden sind. Ein Zuganker 197, der durch Zugankerschrauben 198 festgelegt ist, verbindet diese Konstruktionsteile 193 bis 196 miteinander. An den Querträger 193 sind zwei Stützträgerplatten 199 und 200 befestigt, in denen die Außenbuchse 201 eines Gummimetalllagers 201, 202, 203 gelagert ist. Dabei ist mit 202 die elastische Gummipackung und mit 203 das Innenrohr der elastischen Gummimetal 1 agerung 201, 202, 203 bezeichnet, welches auf einem Stützzapfen 204 gelagert ist, der durch eine Mutter 205 fixiert ist. Die Achse des Stützzapfens 204 liegt genau in der Achse der Verwindungsachse. Wenn zum Beispiel infolge Anhebens des rechten Hinterrades und Absinken des linken Hinterrades der Rahmen 1, 2 sich entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht, dann erfolgt diese Verdrehung um die Verwindungsachse und damit um die Achse des Stützzapfens 204, das heißt, auch der Querträger 193 schwenkt um die Achse des Zapfens 204, so daß sich seine Mitte auf einem Kreisbogen um die Achse des Zapfens 204 nach links bewegt. Demgegenüber verändern der Träger 190 und der Unterzug 182 ihre Lage nicht. Da der Fahrzeugaufbau und damit die Längsholme 183 durch die im mittleren Bereich des Aufbaues angeordnete Verbindung festgehalten werdenund damit in einem Bereich, in dem der Fahrzeugrahmen seine Lage nicht ändert, werden auch die Längsholme 183 des verwindungssteifen Aufbaues festgehalten. In der perspektivischen, teilweise geschnittenen Darstellung gemäß Figur 24 ist eine Konstruktion dargestellt, bei der im vorderen Bereich des Aufbaues Abstützorgane mit Abwälzrollen 178 gemäß den Figuren 20 und 21 angeordnet sind und in dem der im mittleren Bereich des Aufbaues angeordneten Verbindung benachbarten Bereich Abstützorgane gemäß den Figuren 22 und 23. Dabei ist zu erkennen, daß die Aufbaulängsholme 183 bei beiden Formen der Abstützorgane immer um die Verwindungsachse 176 schwenken. [0083] Das Abstützen des Aufbaues schwenkbar um die Verwindungsachse 176 ist somit ein wesentlicher Grundgedanke der Erfindung. [0084] Dieser Grundgedanke wird auch fortgesetzt in der Ausgestaltung der im mittleren Bereich des Aufbaues angeordneten Verbindung zwischen Rahmen und Aufbau, die Verti kal kräfte und Längsschubkräfte aufnehmen soll. Diese ist in den Figuren 25 und 26 näher dargestellt. [0085] Mit den Holmen 3 und 4 des Montagerahmens, in den die Lastkräfte eingeleitet werden sollen, ist durch Schrauben 210 eine Tragplatte 211 verbunden, mit der starr ein Stützzapfen 212 verbunden ist. Drehbar auf diesem Stützzapfen 212 ist ein Stützrohr 213 gelagert, welches starr mit einer Tragstützplatte 214 verbunden ist, die ihrerseits starr mit jeweils einem der Aufbaul ängshol me 183 verbunden ist. Das Wesentliche dabei ist, daß die gemeinsame Achse 215 der koaxial zueinander angeordneten Stützzapfen 212 die Verwindungsachse 176 schneidet, das heißt, in der Ebene, in der sowohl die Achse 215 als auch die Verwindungsachse 176 liegt, ändert sich der rechte Winkel zwischen den Achsen 215 und 176 nicht. In Figur 25 sind dünn ausgezogen bzw. strichpunktiert noch Lagen der Kanten der Holme 1 und 3 dargestellt, die diese bei verwundener Lage des Rahmens 1, 2 einnehmen. In den Figuren 27 bis 28 ist eine Lagerung einer Quertraverse, die sich gegenüber dem Montagerahmen verschwenken kann, dargestellt und zwar in Figur 27 im Horizontalschnitt und in Figur 28 im Vertikalschnitt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Verdrillung des Rahmens der Abstand der Holme 1, 2 des Rahmens voneinander sowie der Abstand der Holme des Montagerahmens 3, 4 sich nicht verändern soll. Wird in Normallage des Rahmens an einem beliebigen, vom Fixierungspunkt entfernten Punkt eine gedachte Querachse,die senkrecht auf den Holmen 3, 4 steht, gedacht, so schneidet diese die Holme 3, 4 an zwei bestimmten Punkten. Verwindet sich jetzt der Rahmen und wird eine neue gedachte Linie zwischen diesen beiden Schnittpunkten gezogen, so steht diese gedachte Linie nicht mehr senkrecht auf den Holmen des Montagerahmens. Diese Winkeländerung muß berücksichtigt werden, wenn bei einer Lagerung einer schwenkbaren Quertraverse das Drehlager gestaltet wird. Andererseits sollen aber die Verti kal kräfte auf einer möglichst großen Fläche übertragen werden. Mit den Holmen 3 und 4 ist je eine Lagerbuchse 216 durch Schweißnähte 217 starr verbunden. In diesen Buchsen 216 soll die Quertraverse 218, die also beispielsweise der Quertraverse 193 entsprechen kann, gelagert werden. Zu diesem Zweck ist ein inneres Lagerrohr 219 vorgesehen, welches in dem Zwi schenstützrohr 220 gelagert ist, welches gleichzeitig zusammen mit dem Ring 221 als Distanzstück dient. Auf beiden Seiten ist je eine Stirnplatte 222 vorgesehen und die beiden Stirnplatten 222 sind durch einen Zuganker 223 und durch Muttern 224 miteinander verbunden. Die Innenbohrung der Rohrbuchse 216 ist auf der jeweils äußeren Seite, in der der Montageholm 3 bzw. 4 befestigt ist, kreiszylindrisch, weitet sich aber von dort aus oval auf, so daß an der nach innen gerichteten Seite der Rohrbuchse 216 in der horizontalen Ebene die Innenbohrungswand 225 im horizontalen Schnitt konisch verlauft, derart daß der Querschnitt senkrecht zur Achse an der inneren Mündung aus zwei Halbkreisen und zwei dazwischen liegenden, zueinander parallelen Wandstücken gebildet ist. Demgegenüber verlaufen im axialen vertikalen Schnitt die Wände parallel zueinander. Dadurch wird in der Horizontalen eine Winkelbeweglichkeit ermöglicht, die ein Nachgeben ermöglicht, ohne das Innenrohr 219 oder den Zuganker 223 auf Biegung zu beanspruchen, während im Vertikalschnitt das Rohr 219 in der vollen Länge in dem Rohr 220 geführt ist. Diese Ausgestal tungsform kann sowohl für die Abwälztraversen wie auch für die verschwenkbar gelagerten Quertraversen vorgesehen sein und dient in jedem Fall zur Abstandhal terung der Montagerahmenholme voneinander. [0086] Diese Konstruktion ist sowohl bei dem Verdrillungsachsen- drehlagersystem wie auch bei dem Abwälzsystem anwendbar. In der Zeichnung ist eine Konstruktion mit Rohrteilen dargestellt. Statt dessen können auch Drehteile verwendet werden. Es ist deutlich zu erkennen, daß die in dieser Konstruktion gelagerte Traverse sich im Lager sowohl drehen, also verschwenken kann, als auch die Wi nkeländerungen zwischen dem Montagerahmenholmen zuläßt, ohne Zwärgjngsbeanspruchung des durchgehenden Rohres bzw. Zugankers. Bei den Abwälztraversen sind die Rohre kurz und links und rechts zwischen U-Traversen eingeschweißt, um die Abwälzkurve von den Ankerschrauben freizuhalten.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche 1. Mehrachsiges Kraftfahrzeug mit einem verwindungsweichen Rahmen, vorzugsweise einem Rahmen, mit dem ein aufgesetzter Montagerahmen verbunden ist, und einem auf den Rahmen mittels Abstützorganen abgestützten, wenig verwindungsfähigen Aufbau, wobei im mittleren Bereich der Längserstreckung des Aufbaues zwischen diesem und dem Rahmen eine Vertikalkräfte und Längskräfte nachgiebig aufnehmende, Relativbewegungen zwischen Rahmen und Aufbau nur beschränkt zulassende Verbindung vorgesehen ist und mindestens ein Abstützorgan in mindestens einem weiteren, in Fahrzeuglängsrichtung versetzten Bereich angeordnet ist und in mindestens einem Bereich des Aufbaues zwischen diesem und dem Rahmen eine Querkräfte aufnehmende Seitenschubstützverbindung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das in einem weiteren Bereich angeordnete Abstützorgan (5, 6, 175, 177, 178) an mindestens einem Ende des Aufbaues (8) angeordnet ist und eine bogenförmige, mit dem Rahmen (1, 2) verbundene Abwälzkurvenfläche (5, 177), deren Krümmungsachse zumindest annähernd koaxial zur Verwindungsachse (20, 176) des Rahmens (1, 2) liegt, aufweist und daß die Seitenschubstützverbindung (74, 39) auf die Bewegungsfreiheit des Abstützorganes (5, 6 bzw. 175, 177, 173) abgestimmt ist. 2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über die Längsrichtung des Aufbaues verteilt an mehreren Stellen desselben jeweils ein Abstützorgan (5, 6 bzw. 175, 176, 178) angeordnet ist. 3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Abstutzorgane (5, 6 bzw. 175, 176, 177) im Aufbauprinzip untereinander gleich sind. 4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Abwälzkurvenfläche (5 bzw. 177) kreisbogenförmig ist. 5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Abwälzkurvenfläche (5 bzw. 177) starr mit dem Rahmen (1, 2) verbunden ist. 6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Abwälzflächen (5 oder 6 bzw. 175) gegenüber dem zugeordneten Bauteil (1, 2 bzw. 8) um eine zur Fahrzeugl ängsmi ttelebene senkrechte Achse schwenkbar ist. 7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwälzkurvenflache (5 bzw. 177) auf einem Träger (175) angeordnet ist, der beiderseits zumindest beschränkt verdrehbar in dem Montagerahmen (3, 4) gelagert ist. 8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwälzkurvenfläche (5 bzw. 177) an der Oberseite einer im mittleren Bereich nach oben gewölbten Querstrebe (108, 175) gebildet ist. 9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenschubstützverbindung (39) in Längserstreckung des Rahmens (1, 2) einem Abstützorgan (5,6) benachbart angeordnet ist. 10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der bogenförmigen Abwälzkurvenfläche (5) eine zumindest annähernd ebene Abwälzfläche (6) abwälzend abgestützt ist. 11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß benachbart der Abwälzkurvenfläche (5) und der Abwälzfläche (6) ein Andrückorgan (74) angeordnet ist. 12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Andrückorgan aus einem Zugankerzapfen (74, 73, 75) gebildet ist, der durch je eine Bohrung der Abwälzkurvenfläche (5) und der Abwälzfläche (6) hindurchgeführt ist und durch eine vorgespannte Feder (72, 76) sowohl gegen das die Abwälzkurvenfläche (5) tragende Bauteil wie gegen das die Abwälzfläche (6) tragende Bauteil abgestützt ist. 13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der bogenförmigen Abwälzkurvenfläche (177) eine mit dem Aufbau (8) verbundene Abwälzstützrolle (178) abgestützt ist. 14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Abwälzkurvenfläche (177) an der Oberseite eines bogenbügel förmi gen Trägers (175), dessen Oberseite und Unterseite parallel zueinander verlaufen, gebildet ist und daß parallel zu der Abwälzstützrolle (178) eine Rückhai teroll e (184) mit dem Aufbau (8) verbunden ist. 15. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenschubstützeinrichtung aus einem Lenker (39) gebildet ist, der durch ein Gelenk, dessen Achse parallel zur Fahrzeuglängsachse angeordnet ist, mit dem Rahmen (1, 2) verbunden ist und durch ein zweites Gelenk (38), dessen Achse parallel zu der Achse des ersten Gelenkes (40) angeordnet ist, mit dem Aufbau (8) verbunden ist, wobei das Gelenk (38) zwischen Querlenkerschubstange (39) und Aufbau (8) an einem im Aufbau (8) befestigten Ausleger (37) befestigt und in der Nähe der Abwälzkurvenfläche (5) derart angeordnet ist, daß bei Abwälzen der Abwälzfläche (6) auf der Abwälzkurvenfläche (5) die Achse des Gelenks (38) zwischen Querlenker (39) und Aufbau (8) einen Kreisbogen um die Achse des mit dem Rahmen (1, 2) verbundenen Gelenks (40) beschreibt. 16. Kraftfahrzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (40) zur Verbindung zwischen Rahmen (1, 2) und Querlenkerschubstange (39) im Holm eines Montagerahmens (3, 4) angeordnet ist, dessen einer Schenkel mit dem oberen Schenkel eines Holms des Rahmens (1, 2) verbunden ist. 17. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Seitenschubstützverbindung ein Paar von Zugorganen (170) vorgesehen ist, von denen das eine einerseits an der linken Seite des Aufbaues (8) und andererseits unmittelbar oder mittelbar am rechten Holm (2) des Rahmens angeschlagen ist und das andere an der rechten Seite des Aufbaues (8) und am linken Holm (1) des Rahmes angeschlagen ist, wobei das Zugorgan (170) über eine Stützfläche (169) gelegt ist,, die neben der Abwälzkurvenbahn (5) derart angeordnet ist, daß die neutrale Faser des Zugorgans (170) zwischen Anschlagpunkt am Rahmen (1, 2) und Berührungspunkt der Abwälzflächen (5, 6) miteinander neben der Oberfläche der Abwälzkurvenbahn (5) liegt. 18. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder vorzugsweise nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit dem Aufbau starr verbundene Stütze (191, 192) vorgesehen ist, die um eine zumindest annähernd koaxial zur Verwindungsachse (176) an einem Querträger (193) angeordnete Stützachse (204) schwenkbar ist. 19. Kraftfahrzeug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützachse (204) an einem Hängebock (199, 200) angeordnet ist, der an einem quer zur Fahrzeuglängsmittelebene angeordneten Querträger (193) aufgehängt ist. 20. Kraftfahrzeug nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Hängebock (199, 200) um eine zur Fahrzeuglängsmittelebene senkrechte Achse schwenkbar ist. 21. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im mittleren Bereich des Aufbaues (8) angeordnete Verbindung zwischen Aufbau (8) und Rahmen (1, 2) als aus auf jeder Seite mindestens zwei Verbindungslaschen (24, 28) bestehende Längsschubstützverbindung ausgestaltet ist, wobei jede der Verbindungslaschen durch ein Schwenkgelenk, dessen Achse senkrecht zur Fahrzeugl ängsmi ttel ebene steht, mit dem Rahmen (1, 2) und durch ein zweites Schwenkgelenk mit zur Achse des ersten Schwenkgelenkes paralleler Achse mit dem Aufbau (8) verbunden ist, wobei in Normallage die gedachten Verbindungslinien, die jeweils durch beide Gelenkachsen einer Verbindungslasche (24 bzw. 28) gehen, sich zumindest annähernd in einem Punkt schneiden, der rahmenseitig im Abstand von allen Verbindungslaschen (24 bzw. 28) liegt und daß alle Schwenkgelenke als kraftübertragend im begrenzten Bereich Verlagerungen zwischen Schwenkachse und zugeordnetem Bauteil zulassendes elastisches Gelenk ausgestaltet sind. 22. Kraftfahrzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine ungerade Anzahl von Verbindungslaschen (24, 25, 26, 27, 28, 29, 123, 124, 125, 134, 145, 143, 144, 146) vorgesehen ist. 23. Kraftfahrzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gelenk eine Gummimetallbuchse (149, 150, 151) als Lagerung für den Gelenkzapfen aufweist. 24. Kraftfahrzeug nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß alle Schwenkachsen für jeweils eine Verbindungs lasche (24, 25, 26, 27, 28, 29) im Rahmen (1, 2)bzw. Montagerahmen (3, 4) und bzw. oder alle Schwenkachsen am Aufbau (8) jeweils zumindest annähernd auf einer gedachten, parallel zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden geraden Linie angeordnet sind. 25. Kraftfahrzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslaschen (123, 124, 125, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146) der Längsschubstützverbi ndung derart angeordnet sind, daß in Normallage die gedachten Verbindungslinien, die jeweils durch die beiden Gelenkachsen jeweils einer Verbindungslasche (123, 124, 125, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146) gehen, sich zumindest annähernd in einem Punkt schneiden, der in Abstand von allen Verbindungslaschen (123, 124, 125, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146) liegt, und daß alle Schwenkgelenke als kraftübertragend in begrenztem Bereich Verlagerungen zwischen Schwenkachse und zugeordnetem Bauteil zulassendes Gelenk ausgestaltet sind, wobei jedes Gelenk eine Gummimetallbuchse (149, 150, 151) aufweist, wobei alle Schwenkachsen im Rahmen (1 bzw. 130, 131) und/oder alle Schwenkachsen am Aufbau (8) jeweils zumindest annähernd auf einer gedachten geraden Linie angeordnet sind. 26. Kraftfahrzeug nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnittbereich bzw. Schnittpunkt, in dem sich alle Verbindungslinien (129) schneiden, auf der Rahmenseite der Verbindungslaschen (123, 124, 125, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146) zumindest annähernd in der Ebene liegt, in der die Verwindungsachse (176) liegt. 27. Kraftfahrzeug nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß in in Längsrichtung des Fahrzeuges gesehenem Abstand von der aus der Laschenanordnung (123, 124, 125, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146) bestehenden Längsschubstützverbi ndung ein Vertikalkraftaufnahmeorgan zwischen Rahmen (1, 2) und Aufbau (8) angeordnet ist. 28. Kraftfahrzeug nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsschubstützverbindung (123, 124, 125, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146) in einem Bereich des Fahrzeuges angeordnet ist, in dem nur geringe Änderungen des Abstandes zwischen Rahmen (1, 2) und Aufbau (8) zu erwarten bzw. zugelassen sind. 29. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im mittleren Bereich angeordnete LängsschubStützverbindung zwischen Rahmen (1, 2) und Aufbau (8). zwei mit dem Aufbau (8, 183) starr verbundene Stützen (214) aufweist, die mit je einem mit dem Fahrzeugrahmen (1, 2) starr verbundenen Stützzapfen (212) schwenkbar verbunden sind, wobei die Schwenkachsen der beiden Stützzapfen (211) koaxial zueinander die Verwindungsachse (176) zumindest annähernd schneidend angeordnet sind. 30. Kraftfahrzeug nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer die beiden Holme des Montagerahmens verbindenden Quertraverse, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Quertraverse (223, 219) ein Querträger schwenkbar gelagert ist und daß die Verbindung zwischen der Quertraverse (213, 219) mit jeweils einem Holm (3 bzw. 4) des Montagerahmens in vertikaler Richtung starr, in horizontaler Richtung nachgiebig gestaltet ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日 DE3572631D1|1989-10-05| AT45914T|1989-09-15| ES8608426A1|1986-07-16| KR860700237A|1986-08-01| ES544551A0|1986-07-16| US4718687A|1988-01-12| EP0214990A1|1987-03-25| KR930000935B1|1993-02-11| BR8507205A|1987-08-04| EP0214990B1|1989-08-30| ES544551D0||
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1986-01-16| AK| Designated states|Designated state(s): BR JP KR SU US | 1986-01-16| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE | 1987-02-05| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1985903263 Country of ref document: EP | 1987-03-25| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1985903263 Country of ref document: EP | 1989-08-30| WWG| Wipo information: grant in national office|Ref document number: 1985903263 Country of ref document: EP |
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